Einkaufsberechtigung für den Tafelladen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wer mit wenig Geld auskommen muss, erhält von der Stadt Weißenhorn, Markt Pfaffenhofen oder Gemeinde Roggenburg eine Einkaufsberechtigung für den Tafelladen. Mit dieser Karte können Sie die Angebote des Tafelladen nutzen.
Wer kann eine Einkaufsberechtigung bekommen?
1. Gegen Vorlage des aktuellen Bescheides erhalten die Kundenkarte
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen
2. Sofern Ihr Einkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet, können sie die Einkausberechtigung beantragen.
Lebenssituation | Einkommen netto |
Alleinstehende | 822 € |
Paar ohne Kinder<span class="Apple-tab-span" style="white-space:pre"> </span> | 1.233 € |
Paar mit 1 Kind unter 15 Jahren | 1.480 € |
Paar mit 2 Kindern unter 15 Jahren | 1.726 € |
Paar mit 3 Kindern unter 15 Jahren | 1.973 € |
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 15 Jahren | 1.069 € |
Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 15 Jahren | 1.315 € |
Alleinerziehende mit 3 Kindern unter 15 Jahren | 1.562 € |
jedes weitere Kind unter 15 Jahren | 247 € |
jedes Kind ab 15 Jahren <span class="Apple-tab-span" style="white-space:pre"></span> | 411 € |
Unter Netto-Einkommen versteht man das gesamte Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit einschließlich der Renten, Unterhaltszahlungen und Ausbildungsvergütungen.
Zum Netto-Einkommen zählt nicht: Kindergeld, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, sowie Landes- bzw. Bundeserziehungsgeld.
Wenn das Netto-Einkommen nicht direkt im Lohn- oder Gehaltsnachweis ausgewiesen ist, wird es wie folgt ermittelt.
Brutto-Einkommen vermindert um einen pauschalen Abzugsbetrag je nach Art des Einkommens.
Der pauschale Abzugsbetrag beträgt bei
- steuer- und versicherungspflichtigem Einkommen: 35 %
- Beamtenbezügen: 25 %
- nicht steuerpflichtigem Einkommen: 6 %
Wie kann ich eine Einkaufsberechtigung bekommen?
In den Verwaltungen der Stadt Weißenhorn, Markt Pfaffenhofen und der Gemeinde Roggenburg können Sie sich eine Kundenkarte ausstellen lassen.
Bitte bringen Sie mit:
- Einkommensnachweis
- aktuelles Passbild
Wenn die Voraussetzungen geprüft sind, wird Ihnen die Mitarbeiterin die Kundenkarte ausstellen.
Die Kundenkarte gilt für ein Jahr. Wenn die Karte abgelaufen ist, können Sie im Bürgerbüro eine Verlängerung beantragen. Dazu muss wieder ein aktueller Einkommensnachweis vorgelegt werden.
Die Verwaltungen der Stadt Weißenhorn, Markt Pfaffenhofen und Gemeinde Roggenburg finden Sie:
Stadt Weißenhorn | Markt Pfaffenhofen | Gemeine Roggenburg | ||
Schlossplatz 1 | Kirchplatz 6 | Prälatenhof 2 | ||
89264 Weißenhorn | 89284 Pfaffenhofen a.d.Roth | 89297 Roggenburg | ||
Telefon: 07309 840 | Telefon: 07302 9600-0 | Telefon: 07300 9696-0 | ||
Telefax: 07309 8450 | Telefax: 07302 9600-96 | Telefax: 07300 9696-20 | ||
info(at)weissenhorn.de | rathaus(at)vg-pfaffenhofen.de | gemeinde(at)roggenburg.de |